Angaben zum Unternehmen
Premium Worker s. r. o., Ľudovíta Štúra 2045/7, 026 01 Dolný Kubín, Slowakei; IČO 51261341; USt-IdNr. SK2120647870; info@premiumworker.eu; Telefon: +421 948 123 508. Geschäftsführer (konateľ): Ing. Jaroslav Koutný. Handelsregister: Obchodný register Okresného súdu Žilina, Oddiel: Sro, Vložka Nr. 69097/L. Stammkapital: 5 000 EUR.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen für die Beauftragung von Premium Worker, s. r. o. mit Subunternehmer-Teams auf Werkvertragsbasis. Es handelt sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Vertrag
Angebote nennen Leistung, Team, Einsatzort, Zeitraum und Stundensatz. Ein Vertrag entsteht durch vereinbarte Bestellung und Werkvertrag bzw. schriftliche Bestätigung. Änderungen werden schriftlich vereinbart. Ein Webseitenformular stellt keine verbindliche Bestellung dar.
3. Leistungen und unsere Pflichten
Wir organisieren vereinbarte selbstständige Fachkräfte-Teams sowie A1-Bescheinigungen, Freistellungsbescheinigung, Betriebshaftpflicht, Unterkunft und Anreise. Umfang und Nachweise werden im Vertrag festgelegt. Material und nicht vereinbarte Spezialgeräte sind nicht enthalten. Die selbstständige Ausführung als Werkvertrag bleibt maßgeblich.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für Zugang, erforderliche Genehmigungen, rechtzeitige projektbezogene Angaben, sichere Arbeitsbereiche, Sicherheitsunterweisung und Koordination mit anderen Gewerken. Er benennt einen Ansprechpartner und bestätigt wöchentliche Stundenzettel zeitnah. Projektabstimmungen ersetzen keine arbeitsrechtliche Eingliederung oder Arbeitnehmerüberlassung.
5. Vergütung und Stunden
Es gilt der vereinbarte Stundensatz und der vertragliche Leistungsumfang. Grundlage sind nachvollziehbare wöchentliche Stundenzettel. Abweichungen und Einwendungen sind zeitnah zu klären. Unterkunft und Anreise sind im vereinbarten All-in-Satz enthalten; zusätzliche Leistungen werden vorab vereinbart.
6. Rechnungen und Zahlung
Abrechnung monatlich. Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, soweit der Vertrag nichts Abweichendes festlegt. Für Neukunden kann vorab eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
7. Ersatzgarantie
Passt ein eingesetzter Monteur nicht, stellen wir innerhalb von 5 Werktagen kostenlos Ersatz. Der Auftraggeber teilt den konkreten Grund frühzeitig mit und ermöglicht eine angemessene Übergabe. Projektumfang und notwendige Sicherheitsvoraussetzungen bleiben zu beachten.
8. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem Vertrag und dem zwingenden Recht. Einschränkungen gelten nur soweit rechtlich zulässig; keine Einschränkung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender Haftung für Leben, Körper und Gesundheit. Unvermeidbare Ereignisse außerhalb angemessener Kontrolle werden unverzüglich mitgeteilt; Auswirkungen und Lösungen stimmen die Parteien ab.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien schützen vertrauliche geschäftliche und personenbezogene Informationen, verwenden sie nur für die Zusammenarbeit und geben sie nur an berechtigte Personen weiter. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
10. Nichtabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgestellten bzw. eingesetzten Handwerker nicht unter Umgehung von Premium Worker für denselben projektbezogenen Leistungsbedarf abzuwerben oder direkt zu beauftragen. Umfang, Dauer und etwaige Folgen bedürfen einer verhältnismäßigen individuellen Vereinbarung; zwingendes Recht bleibt unberührt.
11. Beendigung
Laufzeit und ordentliche Beendigung richten sich nach dem Werkvertrag. Bei wesentlichen Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen und vertraglichen Rechte; soweit sinnvoll ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Bis zur Beendigung erbrachte und nachgewiesene Leistungen sind abzurechnen.
12. Recht und Gerichtsstand
Es gilt slowakisches Recht, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Gerichtsstand ist Žilina, Slowakei, soweit im B2B-Verhältnis wirksam vereinbar und gesetzlich zulässig.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag soweit gesetzlich zulässig wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung bzw. eine zulässige Vereinbarung der Parteien. Nebenabreden und Änderungen werden schriftlich dokumentiert.